Zurück 13.08.2026

Von der Messung zur Rechnung – was auf Ihrer Stromrechnung steht

 

Der Zähler misst. Aber was passiert danach? Wie wird aus einer Abfolge von Zählerdaten eine Rechnung mit mehreren Positionen? Und was bedeuten diese Positionen eigentlich? Wer einmal verstanden hat, wie eine Stromrechnung aufgebaut ist, liest sie in Zukunft anders.

Vom Messwert zur Abrechnungsgrundlage

Der Netzbetreiber liest den Zählerstand aus, entweder manuell einmal jährlich oder automatisch per Smart Meter. Die Differenz zum letzten Ablesewert ergibt den Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Dieser Wert ist die Berechnungsgrundlage für den verbrauchsabhängigen Teil der Rechnung.

Bei Haushalten mit Smart Meter stehen diese Daten dem Netzbetreiber laufend und im Viertelstundentakt zur Verfügung. Abgerechnet wird trotzdem periodisch, in der Regel jährlich mit unterjährigen Akontozahlungen.

Was steht auf der Stromrechnung?

 

  Grundpreis Arbeitspreis
CHF/Monat Rp./kWh
Energie xxx xxx
Netznutzung xxx xxx
Systemdienstleistungen Swissgrid   xxx
Stromreserve   xxx
Solidarisierte Kosten   xxx
Netzzuschlag   xxx
Kommunale Abgaben und Leistungen   xxx
Messkosten xxx  
Total xxx xxx

Eine Stromrechnung enthält mehrere klar getrennte Positionen. Sie stammen aus unterschiedlichen Bereichen und folgen unterschiedlichen Preislogiken. Wer die Aufteilung kennt, versteht auch, warum bestimmte Beträge fix sind und andere mit dem Verbrauch steigen oder sinken.

Eine wesentliche Position in den meisten Haushaltshaltungsrechnungen ist der Energieanteil. Er deckt den Strom ab, der tatsächlich verbraucht wurde. Berechnet wird er pro Kilowattstunde. Dieser Betrag geht an den Stromlieferanten. Wer in der Grundversorgung ist, kauft den Strom beim lokalen Energieversorgungsunternehmen. Wer im freien Markt einkauft, kann einen anderen Anbieter wählen – an dieser Rechnung ändert das etwas, am Netz jedoch nichts.

Auch der Netznutzungsanteil nimmt eine grosse Position auf der Stromrechnung ein. Er deckt den Transport und die Verteilung des Stroms ab: vom Kraftwerk über das Übertragungsnetz bis ins Verteilnetz und schliesslich bis zum Hausanschluss. Dieses Netz nutzen alle Kundinnen und Kunden gemeinsam, unabhängig davon, von wem sie ihren Strom beziehen. Der Netznutzungsanteil wird vom Netzbetreiber erhoben und ist reguliert, das heisst, die ElCom überprüft, ob die Tarife kostendeckend und angemessen sind.

Dazu kommen Abgaben und Förderabgaben, die gesetzlich festgelegt sind. Darunter fällt etwa der Netzzuschlag, mit dem die Förderung erneuerbarer Energien und die Stützung von Wasserkraftwerken finanziert wird. Auch kommunale oder kantonale Abgaben können auf der Rechnung erscheinen. Diese Positionen sind für alle Kunden gleich und werden von der Politik bestimmt, nicht vom Energieversorger.
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Warum diese Trennung?

Energie und Netz sind seit der Liberalisierung des Schweizer Strommarkts rechtlich und organisatorisch getrennte Bereiche. Das hat einen sachlichen Grund: Das Netz ist eine Monopolinfrastruktur. Es gibt keine Konkurrenz zwischen Netzbetreibern in einem Gebiet, weil der Bau eines zweiten parallelen Netzes ökonomisch unsinnig wäre. Deshalb ist die Netznutzung reguliert und die Tarife werden extern geprüft. Der Energiemarkt funktioniert hingegen nach anderen Regeln: Grosskunden und freie Kunden können zwischen Anbietern wählen, und Wettbewerb ist möglich.

Für Haushaltskunden in der Grundversorgung bedeutet die Trennung vor allem: Sie erhalten eine Rechnung, dahinter stehen aber unterschiedliche Kostenarten mit unterschiedlicher Entstehungslogik.

Was sich bald ändert

Bisher wird der Netznutzungsanteil hauptsächlich nach der verbrauchten Energiemenge berechnet: je mehr kWh, desto höher die Netznutzungsgebühr. Diese Logik stammt aus einer Zeit, in der das Netz vor allem durch den Gesamtverbrauch belastet wurde.

Heute ist das Bild komplexer. Wärmepumpen, Elektroautos und gleichzeitig eingeschaltete Grossgeräte erzeugen kurze, intensive Leistungsspitzen. Diese Spitzen belasten das Netz stärker als gleichmässig über den Tag verteilter Verbrauch, auch wenn die Gesamtkilowattstunden identisch sind. Ein Haushalt, der morgens in zwanzig Minuten sehr viel Leistung bezieht und den Rest des Tages wenig verbraucht, belastet das Netz stärker als ein Haushalt mit gleichmässigem Verbrauchsprofil. Die kWh allein erfasst diesen Unterschied nicht.

Deshalb wird die Netznutzung künftig zusätzlich über die bezogene Leistung berechnet. Die Messgrundlage dafür liefert der Smart Meter mit seinen Viertelstundenwerten.

Was das für den eigenen Haushalt konkret bedeutet und wie gross die Auswirkungen tatsächlich sind, erklären wir in den nächsten Wochen.

Dieser Artikel ist Teil unserer Serie «Energie einfach erklärt».

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